Rechtsprechung
LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels im sozialgerichtlichen Verfahren; Anwendbarkeit auf Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels im sozialgerichtlichen Verfahren; Anwendbarkeit auf Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 15.07.2010 - S 18 AS 4100/09
- LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10
- LSG Sachsen, 15.04.2011 - L 7 AS 512/10
- BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 197/11 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Grundsicherung im …
Auszug aus LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10
Insbesondere besteht jedoch keine gleichartige Interessenlage, soweit es um Leistungen der Existenzsicherung geht, da es in diesen Fällen nachvollziehbar ist, dass dem Leistungsempfänger nicht zugemutet werden sollte, mit der Vollstreckung den Abschluss des gesamten Instanzenzuges abzuwarten (ebenso für den Bereich des Sozialhilferechts BSG, Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09, RdNr. 8; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2010 - L 10 AS 386/10, RdNr. 3, zitiert nach Juris).Ferner ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn - wie hier - existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Nachteile, die dem Antragsteller bei Versagung der erstinstanzlich zugesprochenen existenzsichernden Leistungen entstünden, die Nachteile überwiegen, die einem Leistungsträger durch die vorläufige Gewährung von Leistungen entstehen (vgl. zur Grundrechtsrelevanz besonders schwerer Beeinträchtigungen für Eilverfahren nach dem SGB II Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236 und NVwZ 2005, 927, ebenso BSG, Beschluss vom 08.12.2009, a.a.O., RdNr. 9, Bayrisches LSG, Beschluss vom 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER, RdNr. 8, zitiert nach Juris).
- BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B
Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der …
Auszug aus LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10
Im Rahmen der Interessenabwägung können ausnahmsweise auch die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels von Bedeutung sein (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R, RdNr. 7; a.A. BSG, Beschluss vom 06.08.1999, B 4 RA 25/98, RdNr. 29).Da es sich bei dem Antragsverfahren nach § 199 Abs. 2 SGG um ein selbständiges Verfahren handelt, auf das grundsätzlich alle Vorschriften und Rechtsgrundsätze Anwendung finden, die für selbständige Verfahren gelten, war über die Kosten dieses Verfahrens gesondert zu entscheiden (so auch BSG, Beschluss vom 06.08.1999 - B 4 RA 25/98, RdNr. 36 m.w.N.).
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10
Ferner ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn - wie hier - existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Nachteile, die dem Antragsteller bei Versagung der erstinstanzlich zugesprochenen existenzsichernden Leistungen entstünden, die Nachteile überwiegen, die einem Leistungsträger durch die vorläufige Gewährung von Leistungen entstehen (vgl. zur Grundrechtsrelevanz besonders schwerer Beeinträchtigungen für Eilverfahren nach dem SGB II Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236 und NVwZ 2005, 927, ebenso BSG…, Beschluss vom 08.12.2009, a.a.O., RdNr. 9, Bayrisches LSG, Beschluss vom 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER, RdNr. 8, zitiert nach Juris).
- BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10
Ferner ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn - wie hier - existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Nachteile, die dem Antragsteller bei Versagung der erstinstanzlich zugesprochenen existenzsichernden Leistungen entstünden, die Nachteile überwiegen, die einem Leistungsträger durch die vorläufige Gewährung von Leistungen entstehen (vgl. zur Grundrechtsrelevanz besonders schwerer Beeinträchtigungen für Eilverfahren nach dem SGB II Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236 und NVwZ 2005, 927, ebenso BSG…, Beschluss vom 08.12.2009, a.a.O., RdNr. 9, Bayrisches LSG, Beschluss vom 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER, RdNr. 8, zitiert nach Juris). - BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …
Auszug aus LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10
Ferner ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn - wie hier - existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Nachteile, die dem Antragsteller bei Versagung der erstinstanzlich zugesprochenen existenzsichernden Leistungen entstünden, die Nachteile überwiegen, die einem Leistungsträger durch die vorläufige Gewährung von Leistungen entstehen (vgl. zur Grundrechtsrelevanz besonders schwerer Beeinträchtigungen für Eilverfahren nach dem SGB II Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236 und NVwZ 2005, 927, ebenso BSG…, Beschluss vom 08.12.2009, a.a.O., RdNr. 9, Bayrisches LSG, Beschluss vom 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER, RdNr. 8, zitiert nach Juris). - BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R
Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der …
Auszug aus LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10
Im Rahmen der Interessenabwägung können ausnahmsweise auch die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels von Bedeutung sein (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R, RdNr. 7; a.A. BSG, Beschluss vom 06.08.1999, B 4 RA 25/98, RdNr. 29). - LSG Bayern, 08.02.2006 - L 10 AS 17/06
Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 199 Abs. 2 SGG in Eilverfahren nach dem …
Auszug aus LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10
Ferner ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn - wie hier - existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Nachteile, die dem Antragsteller bei Versagung der erstinstanzlich zugesprochenen existenzsichernden Leistungen entstünden, die Nachteile überwiegen, die einem Leistungsträger durch die vorläufige Gewährung von Leistungen entstehen (vgl. zur Grundrechtsrelevanz besonders schwerer Beeinträchtigungen für Eilverfahren nach dem SGB II Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236 und NVwZ 2005, 927, ebenso BSG…, Beschluss vom 08.12.2009, a.a.O., RdNr. 9, Bayrisches LSG, Beschluss vom 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER, RdNr. 8, zitiert nach Juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2010 - L 10 AS 386/10
Rechtsschutzbedürfnis; aufschiebende Wirkung; Anwendung des § 154 Abs. 2 SGG auf …
Auszug aus LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10
Insbesondere besteht jedoch keine gleichartige Interessenlage, soweit es um Leistungen der Existenzsicherung geht, da es in diesen Fällen nachvollziehbar ist, dass dem Leistungsempfänger nicht zugemutet werden sollte, mit der Vollstreckung den Abschluss des gesamten Instanzenzuges abzuwarten (ebenso für den Bereich des Sozialhilferechts BSG, Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09, RdNr. 8; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2010 - L 10 AS 386/10, RdNr. 3, zitiert nach Juris).